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Grundlegende Kinderrechte |
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Geschrieben von: Administrator
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Freitag, 13. Februar 2009 um 07:57 Uhr |
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Als grundlegende Kinderrechte gelten: - Recht auf eine gewaltfreie Erziehung
- Schutz vor Ausbeutung
- Recht auf Bildung
- Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit
- Rechte der Familie auf Schutz
- Recht auf staatliche Unterstützung bei Erziehungsproblemen
- Recht auf Beteiligung bei Entscheidungen, die sie betreffen
- Recht auf Fürsorge
- Recht auf Ernährung
- Recht auf Partizipation
- Recht auf Meinungsäußerung
- Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt
- Recht auf Gesellschaft und Freunde jeder Art
- Recht auf Schule, Ausbildung und Selbstständigkeit
- Recht auf Eigentum
- Recht auf Freiheit
Quelle: www.wikipedia.de |
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, 13. Februar 2009 um 07:58 Uhr |